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Inkontinenzprodukte für Männer sind medizinische Hilfsmittel und können von deinem Arzt verordnet werden. Gehe deshalb bereits bei den ersten Anzeichen von unfreiwilligem Harnverlust zum Arzt. Nur er kann die Ursache abklären und eine geeignete Behandlung vorschlagen.
In vielen Fällen genügt die Schilderung der Beschwerden, um herauszufinden, um welche Form der es sich handelt. Basierend auf seiner Diagnose stellt dir der Arzt einen Verordnungsschein aus. Anschließend kann deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten übernehmen.
Unsere Übersicht zeigt dir den Ablauf der Erstattung von TENA MEN Produkten in 4 einfachen Schritten – vom Arztbesuch bis zur Auswahl des geeigneten Inkontinenzprodukts.
In den meisten Fällen musst du nur bei deinem ersten Besuch beim Bandagisten eine ärztliche Verordnung vorlegen. Sie gilt in der Regel als unbefristete Dauerverordnung. Falls du häufiger einen Verordnungsschein benötigst, wird dich dein Bandagist darauf hinweisen.
In der Regel musst du nur den gesetzlichen Selbstbehalt von meist 10 Prozent pro Packung aus eigener Tasche bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von diesem Kostenanteil befreien lassen – beispielsweise, wenn du wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit bist. Wenden dich dazu an deine Krankenkasse.
Viele Menschen haben bereits einen Bandagisten ihres Vertrauens, dem sie nun auch ihre Versorgung mit Inkontinenz-Produkten anvertrauen möchten. Du warst bisher noch nicht bei einem Bandagisten und möchtest dich informieren, wo sich der nächstgelegene Bandagist befindet? Nutze dafür unseren Bandagistenfinder. Nach Eingabe deiner Postleitzahl erhältst du eine Liste von Bandagisten in deiner Nähe.