So erhältst du TENA MEN auf Verordnungsschein

Inkontinenzprodukte für Männer sind medizinische Hilfsmittel und können von deinem Arzt verordnet werden. Gehe deshalb bereits bei den ersten Anzeichen von unfreiwilligem Harnverlust zum Arzt. Nur er kann die Ursache abklären und eine geeignete Behandlung vorschlagen.

In vielen Fällen genügt die Schilderung der Beschwerden, um herauszufinden, um welche Form der es sich handelt. Basierend auf seiner Diagnose stellt dir der Arzt einen Verordnungsschein aus. Anschließend kann deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten übernehmen.

Die Erstattung von TENA MEN auf einen Blick

Unsere Übersicht zeigt dir den Ablauf der Erstattung von TENA MEN Produkten in 4 einfachen Schritten – vom Arztbesuch bis zur Auswahl des geeigneten Inkontinenzprodukts.

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Wo löse ich die Verordnung ein?

Mit deinem Verordnungsschein kannst du in der Regel direkt zum Bandagisten um die Ecke gehen. Meistens ist es nicht mehr erforderlich, dass du dich zuvor an deine Krankenkasse wendest. Beim Bandagisten erhältst du eine kompetente, fachkundige und diskrete Beratung zu den für dich individuell passenden TENA Produkten. 
 
Meist gibt dir der Bandagist verschiedene Inkontinenzprodukte zum Ausprobieren mit. Entscheide gemeinsam mit deinem Bandagisten, welches Produkt am besten zu deiner Situation passt.

Welche Krankenkassen erstatten Inkontinenzprodukte?

Im Allgemeinen können alle Krankenkassen bundesweit Inkontinenzprodukte erstatten Ausnahmen gelten für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Vorarlberg und ehemalige Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), die nun bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert sind. 
 
Versicherte dieser beiden Krankenkassen erhalten Inkontinenzprodukte direkt über die Kasse – und nicht über den Bandagisten. In der Regel können bei diesen beiden Ausnahmen keine TENA Produkte auf Verordnung bezogen werden. 
 
Du bist bei einer von diesen beiden Krankenkassen versichert? Dann musst du dich für deine Inkontinenzversorgung direkt an deine Kasse wenden. 

Gilt meine Verordnung dauerhaft?

In den meisten Fällen musst du nur bei deinem ersten Besuch beim Bandagisten eine ärztliche Verordnung vorlegen. Sie gilt in der Regel als unbefristete Dauerverordnung. Falls du häufiger einen Verordnungsschein benötigst, wird dich dein Bandagist darauf hinweisen.

Welcher Selbstbehalt wir fällig?

In der Regel musst du nur den gesetzlichen Selbstbehalt von meist 10 Prozent pro Packung aus eigener Tasche bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von diesem Kostenanteil befreien lassen – beispielsweise, wenn du wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit bist. Wenden dich dazu an deine Krankenkasse.

So findest du den nächsten Bandagisten

Viele Menschen haben bereits einen Bandagisten ihres Vertrauens, dem sie nun auch ihre Versorgung mit Inkontinenz-Produkten anvertrauen möchten. Du warst bisher noch nicht bei einem Bandagisten und möchtest dich informieren, wo sich der nächstgelegene Bandagist befindet? Nutze dafür unseren Bandagistenfinder. Nach Eingabe deiner Postleitzahl erhältst du eine Liste von Bandagisten in deiner Nähe.